- Ayrıntılar
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Kategori: Christliche Kirche
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Adile Pannicke tarafından yazıldı.
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Übernahme des Textes mit freundlicher Genehmigung von Dr. Anton Rotzetter und AKUT CH. Danke
AKUT-CH Aktion Kirche und Tiere
Sekretariat Rübibachstr. 9, CH-6372 Ennetmoos
Tel: 0041 (0)41 610 32 31, Mail: akut-ch©bluewin.ch
Statement zur in CH beabsichtigten Aufhebung des Schächtverbotes 2002
In der Beilage befindet sich ein Text von Dr. Anton Rotzetter und ein Zeitungsartikel.
Sicher erinnern Sie sich noch, dass der schweiz. Bundesrat im Jahre 2001 aus politischen Erwägungen das Schächtverbot aufheben wollte.
Verschiedene Aktionen seitens der Bevölkerung haben Gott sei Dank letztlich dazu geführt, dass im März 2002 dieses Vorhaben fallengelassen wurde und das Verbot für betäubungsloses Schächten weiterhin Geltung hat.
Damals war Anton Rotzetter noch nicht Präsident von AKUT, er hatte aber diese Stellungnahme für uns geschrieben und an den Bundesrat geschickt.
Statement zur angestrebten Aufhebung des Schächtverbots des schweiz. Tierschutzgesetzes
von Dr. theol. Anton Rotzetter
1. Staunend stehen wir vor der Tatsache, dass das Judentum und der Islam das Tier mit einer grossen Würde umgeben. Das Christentum kann von ihren beiden Schwesterreligionen nur lernen. So werden die Tiere im Schöpfungsbericht (Gen 1,20ff) dem Menschen beigesellt. Sie werden mit einem ähnlichen Segen bedacht wie der Mensch. Die Zehn Gebote (Dtn 5,3) fordern vom Menschen, die Tiere gleicherweise in die Sabbatruhe einzubeziehen. Eine ähnlich grosse Stellung geniesst das Tier auch im Islam.
2. Das Schächten ist in beiden Religionen ursprünglich ein Ausdruck der genannten Würde des Tieres. Auf dreifache Weise will das Schächten die Gewalt des Menschen gegenüber dem Tier eindämmen und die Ehrfurcht vor dem Leben zur Geltung bringen:
• Das rituelle Schlachten ist die einzig erlaubte Weise der Tiertötung. Damit sollen die Jagd und ähnliches ausgeschlossen sein. Fleisch, das nicht rituell getötet wurde, darf nicht gegessen werden.
• Das Schächten selbst ist im Vergleich zu anderen archaischen Tötungsmethoden weniger schmerzvoll. Zudem bestehen genaue Vorschriften, die der Metzger einzuhalten hat, um das Leiden der Tiere möglichst gering zu halten.
• Das Ausrinnen des Blutes ist durch den Glauben begründet, dass man auf diese Weise nicht eigentlich tötet, sondern das Leben wahrt.
3. Von einem heutigen Standpunkt aus ist jedoch das Schächten nicht mehr die Schlachtmethode, die am wenigsten Leiden produziert. Die ursprüngliche Absicht des Schächtens wird also durch das Schächten gerade nicht mehr realisiert. Zudem handelte es sich früher in der Regel um Einzelschlachtungen und nicht um Massentötungen. Deshalb ist unseren Schwesternreligionen zuzumuten, entweder vom Schächten ganz abzusehen oder es nur dann zu tun, wenn durch eine vorausgehende Betäubung der Schmerz verkleinert bzw. aufgehoben wird.
4. Ganz allgemein müssen aber auch alle anderen Schlachtmethoden (Massenschlachtung, mechanische Tötung) dem gleichen Kriterium unterzogen werden. Als Menschen müssen wir realisieren, dass wir hier dem Geheimnis des Lebens gegenüberstehen, das letztlich unantastbar ist. Diesbezüglich wollen wir von unseren Schwesternreligionen lernen. Gerade das Auslaufenlassen des Blutes bei der Schächtung ist ja vom Bewusstsein getragen, dass das Leben der menschlichen Manipulation entzogen ist. Dies muss in einer Gesetzgebung zum Ausdruck kommen, die dem Schutz des Lebens verpflichtet sein will.
5. Ebenso dringlich muss dieses Anliegen in die Art und Weise der Tierhaltung hineingetragen werden. Wir müssen uns bewusst machen, dass die Tiere unsere älteren Geschwister sind. Nach dem oben genannten Schöpfungsbericht sind die Tiere gerade nicht die Emährungsgrundlage des Menschen, sondern dem Menschen als Gegenüber beigesellt. Zwar vermögen sie nicht die ganze Sehnsucht des Menschen zu erfüllen; nur ein Mensch kann die wirkliche Ergänzung und Hilfe des Menschen sein. Dennoch sind die Tiere aufgrund der Schöpfungsgeschichte Wesen, die sich dem Zugriff des Menschen letztlich entziehen. Franz von Assisi sieht in ihnen darum Schwestern und Brüder.
6. Freilich leben wir auch nach der Bibel faktisch in einer Welt, in der die ursprüngliche Schöpfung verdunkelt ist. In einer solchen Welt sind die Tiere zur Nahrungsgrundlage des Menschen geworden. Aus verschiedenen Gründen muss aber der Fleischkonsum um ein Vielfaches reduziert werden:
• Der Massenfleischkonsum ist heute der grösste umweltzerstörende Faktor.
• Das Gerechtigkeitsempfinden, nach dem alle Menschen den gleichen Lebensstandard erreichen können müssen, verlangt eine radikale Umstellung der Emährungsweise der Menschen.
Wir sind also gegen eine Aufhebung des Schächtverbots genau so, wie wir gegen das Leiden der Tiere bei Aufzucht, Haltung, Transport und unsere gängigen Schlachtmethoden sind. Wir sind dabei getragen von einer spirituellen und politisch wirksamen Motivation, die ursprünglich letztlich hinter dem Schächten steht.
Im Januar 2002
Dr. theol. Anton Rotzetter, Kapuziner, Gründer und langjähriger Leiter des Instituts für Spiritualität in Münster / Westfalen, Dozent für franziskanische Theologie und Spiritualität, Verfasser und Herausgeber von ca. 70 Büchern, seit 2006 Präsident der Aktion Kirche und Tiere / Schweiz.
Von: akut-ch [mailto:
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Gesendet: Dienstag, 1. April 2008 12:58
An: IPannicke©t-online.de
Betreff: Statement zur in CH beabsichtigten Aufhebung des Schächtverbotes 2002
Liebe Adile,
In der Beilage schicke ich Ihnen einen Text von Dr. Anton Rotzetter und einen Zeitungsartikel. Sicher erinnern Sie sich noch, dass der schweiz. Bundesrat im Jahre 2001 aus politischen Erwägungen das Schächtverbot aufheben wollte. Verschiedene Aktionen seitens der Bevölkerung haben Gott sei Dank letztlich dazu geführt, dass im März 2002 dieses Vorhaben fallengelassen wurde und das Verbot für betäubungsloses Schächten weiterhin Geltung hat.
Damals war Anton Rotzetter noch nicht Präsident von AKUT, er hatte aber diese Stellungnahme für uns geschrieben und an den Bundesrat geschickt.
Herzliche Grüsse und bis bald,
Ihre
Annette Maria Forster
Vorstandsmitglied und Sekretariat
AKUT-CH Aktion Kirche und Tiere
Sekretariat Rübibachstr. 9, CH-6372 Ennetmoos
Tel: 0041 (0)41 610 32 31, Mail: akut-ch©bluewin.ch
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