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Untitled Document Betreff des betäubungslosen Schächtens von Tieren in Deutschland erhalten auf Anfragen besorgte Bürger von den Politikern (wie so oft) wohlformulierte, besänftigende Schreiben in dem Tenor: "...Man habe mit großem Verständns die Anliegen zur Kenntnis genommen und natürlich wird man sich ganz im Sinne des Tierschutzes einsetzen". Doch werden dem Bürger kundgetane hehre Absichtserklärungen dann in den ENTSCHEIDENDEN politischen Gremien auch wirklich umgesetzt ? Nachstehend im Wortlaut die Auslassungen unserer "Volksvertreter": Reden, gehalten im Bundestag, im Oktober d.J. , zu einer Bundesratsgesetzesinitiative die die grauenhafte Tierquälerei "betäubungsloses Schächten" eindämmen möchte.

V.i.S.d.P.: Ulrich Dittmann / 09.12.2007

SPD verhindert Fortschritt beim Schächten
Tierschutz der das grauenhafte betäubungslose Schächten ausklammert - ist kein Tierschutz!

PDF 1. Schreiben an Mechthild Rawert (MdB)
PDF SPD Rawert PDF


PDF 2. Schreiben der Staatskanzlei Rheinland Pfalz / Kurt Beck
PDF an SPD Beck


PDF 3. Schreiben an Kurt Beck
PDF SPD Staatskanzlei Beck

Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes - Drucksache 16/6233 des Bundestages - (SCHÄCHTEN) Zu Protokoll gegebene Reden


Dr. Wilhelm Priesmeier (SPD):


Bei der Gesetzesvorlage des Bundesrates zur Änderung des Tierschutzgesetzes debattieren wir, unter welchen Voraussetzungen in Deutschland geschächtet werden darf. Diese Frage hat die tierschutzpolitische Diskussion seit vielen Jahren entscheidend bestimmt und wesentlich dazu beigetragen, dass der Tierschutz als Staatsziel in unser Grundgesetz aufgenommen wurde. Damit haben wir das rechtliche Gewicht des Tierschutzes eindeutig gestärkt. Als tierschutzpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion und auch als Tierarzt, der verpflichtet ist, das Leiden von Tieren zu verhüten, fühle ich mich durch die Schächtproblematik in besonderer Weise betroffen. Das Töten eines Tieres ist immer ein dramatischer Moment, der bei vielen Menschen - selbst wenn vorgeschriebene Betäubungsmethoden angewendet werden - sehr starke Emotionen und eine große Betroffenheit auslöst. Darum liegt mir die tierschutzgerechte Betäubung von Schlachttieren in besonderer Weise am Herzen. Nur so lässt sich unnötiges Leiden von Tieren vermeiden. Es herrscht ein breiter Konsens in unserer Gesellschaft und es ist ein ethisches Gebot, dass wir auch für unsere Tiere als Mitgeschöpfe eine besondere Verantwortung tragen. Das betäubungslose Schlachten von Tieren regelt § 4 a Abs. 2 des Tierschutzgesetzes. Der nun vom Bundesrat auf Initiative des Landes Hessen eingebrachte Gesetzesentwurf zur Novellierung des Tierschutzgesetzes ist vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom November 2006 zu sehen. Dieses Urteil hat das Recht eines türkischen Metzgers bestätigt, in seinem Betrieb Schlachttiere zu schächten. Ich möchte in diesem Zusammenhang alle zu einer sachlichen Diskussion aufrufen, in der auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mit einbezogen werden muss. Wir müssen im konkreten Fall eine angepasste Rechtsgüterabwägung zwischen dem Tierschutz als Staatziel einerseits und dem Grundrecht auf Religionsfreiheit auf der anderen Seite vornehmen. Den jetzt vorliegenden Gesetzentwurf halte ich für eine gute Grundlage, dieses Thema noch einmal ernsthaft zu diskutieren. Ich stelle gleichzeitig fest, dass sich dieses sensible Thema jedoch nicht dazu eignet, politische Profilierung zu betreiben. In den vergangenen Monaten haben mich unzählige Briefe von Bürgern und Bürgerinnen erreicht, die sich kritisch und ernsthaft mit der Schächtproblematik auseinandersetzen. Vielen Kolleginnen und Kollegen in diesem Haus geht es ähnlich. Ich habe viele fundierte Argumente wahrgenommen und werde mich bemühen, sie in meinen persönlichen Entscheidungsprozess einfließen zu lassen. Mich haben aber auch Briefe erreicht, deren Inhalt gegen die Glaubensüberzeugung unserer jüdischen und muslimischen Mitbürgerinnen und Mitbürger gerichtet ist. Das macht mich sehr betroffen. Wir dürfen und werden es nicht zulassen, dass Argumente gegen das Schächten mit zum Teil klaren rassistischen Untertönen unterlegt werden. Eine Debatte - egal zu welchem Thema - auf dem Rücken von Minderheiten zu führen, ist zutiefst verabscheuenswürdig und muss von allen am Diskussionsprozess Beteiligten aufs Schärfste verurteilt werden. In der Diskussion um den vorliegenden Gesetzentwurf werden wir prüfen müssen, ob es nach Abwägung der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts möglich ist, den Anwendungsbereich des § 4 a Abs. 2 des Tierschutzgesetzes so zu fassen, dass die Anzahl der in Deutschland geschächteten Tiere auf ein Minimum reduziert wird. Wie es im Gesetzentwurf vorgesehen ist, soll der Antragsteller zukünftig für jeden einzelnen Schlachtvorgang zwingend den Begründungszusammenhang zwischen seinem individuellen Glaubensinteresse und dem Schächten darlegen. Das befürworte ich ausdrücklich. Den zweiten Halbsatz der Gesetzvorlage sehe ich jedoch kritisch. Hier wird der Nachweis des Antragstellers gefordert, "... dass vor, während und nach dem Schächtschnitt bei dem Tier im Vergleich zu dem Schlachten mit der vorgeschriebenen vorherigen Betäubung keine zusätzlichen erheblichen Schmerzen oder Leiden auftreten ..." Dieser Nachweis kann nach den Ergebnissen der bisherigen wissenschaftlichen Untersuchungen nicht erbracht werden, da der Schächtvorgang sehr wohl mit zusätzlichen Schmerzen verbunden ist. Ich frage Sie daher: Wie soll dann ein Antragsteller die Vermeidung zusätzlicher Schmerzen im Lichte der gegenwärtigen wissenschaftlichen Erkenntnisse jemals glaubhaft darstellen? Wenn diese Bedingung niemals erfüllt werden kann, bedeutet das für mich im Umkehrschluss, dass zukünftig in jedem Fall eine Genehmigung zum Schächten versagt werden muss. Dies kommt dann einem faktischen Schächtverbot gleich, was aus tierschutzrechtlicher Sicht zwar begrüßenswert ist, aber der gebotenen Rechtsgüterabwägung wahrscheinlich nicht entspricht. Ich muss feststellen, dass wir uns, wenn wir dem vorliegenden Gesetzentwurf in der gegenwärtigen Form zustimmen würden, vermutlich nicht mehr im Rahmen des Grundgesetzes bewegen. Wir stehen jetzt am Anfang des Gesetzgebungsverfahrens. Die weiteren Beratungen in den nächsten Wochen und Monaten werden zeigen, ob ein Ausgleich zwischen dem beabsichtigten Zweck des Gesetzes einerseits und der Verfassungsvorgabe andererseits zu erreichen ist. Ziel muss es weiterhin sein, die Zahl der in Deutschland geschächteten Tiere auf das unvermeidbare Maß zu reduzieren.


Anmerkung: In der Länderkammer, die diesen Gestzesänderungsantrag eingebracht haben, sitzen gewisslich keine juristischen Laien und Dummköpfe. Das Herumnörgeln von Dr. Wilhelm Priesmeier in seiner Eigenschaft als Tierarzt (!) und Tierschutzbeauftragter (!) im Bundestag an diesem moderaten Gesetzesentwurf mit vorgebrachten nebulösen "verfassungsrechtlichen Bedenken", sind wahrlich so überflüssig wie ein Kropf. Dr. Priesmeier versichert in Briefen an Bürger, um größmöglichen Tierschutz "sehr bemüht " zu sein. In Zeugnissen von Arbeitnehmern bedeutet eine Formulierung "bemüht sein", nichts anderes als, "der Angestellte ist eine Niete, der nichts zustande bringt". Zu hoffen bleibt, daß der Bürger und Wähler - als Arbeitgeber der Politiker - der SPD ein solches Arbeitszeugnisnis in dieser Sache nicht ausstellen


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