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12 MÄRZ 2010 FRAKTION DIE LINKE IM DEUTSCHEN BUNDESTAG BEFÜRWORTET DIE VERBIETUNG DES BETÄUBUNGSLOSES SCHÄCHTENS

12 MART 2010 ALMAN PARLAMENTOSU SOL FRAKSIYONU BASKANLIGININ "KESIM HAYVANLARININ ACISIZ KESIMLERI" KONUSUNU DESTEKLEYECEKLERINI, "ACILI KESIME" KARSI OLDUKLARINI ICEREN ACIKLAMADIR. Betreff des betäubungslosen Schächtens von Tieren in Deutschland erhalten auf Anfragen besorgte Bürger von den Politikern (wie so oft) wohlformulierte, besänftigende Schreiben in dem Tenor: "...Man habe mit großem Verständnis die Anliegen zur Kenntnis genommen und natürlich wird man sich ganz im Sinne des Tierschutzes einsetzen". Doch werden dem Bürger kundgetane hehre Absichtserklärungen dann in den ENTSCHEIDENDEN politischen Gremien auch wirklich umgesetzt ? Nachstehend im Wortlaut die Auslassungen unserer "Volksvertreter": Reden, gehalten im Bundestag, im Oktober d.J. , zu einer Bundesratsgesetzesinitiative die die grauenhafte Tierquälerei "betäubungsloses Schächten" eindämmen möchte.
V.i.S.d.P.: Ulrich Dittmann / 09.12.2007

Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes - Drucksache 16/6233 des Bundestages - (SCHÄCHTEN) Zu Protokoll gegebene Reden



Bodo Ramelow (DIE LINKE):

Auf der Tagesordnung steht als Ankündigung ein Tierschutzgesetz bzw. die erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfes eines ersten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes. Dazu mit aufgerufen ist die Beratung der Bundestagsdrucksache 16/6233. Als Einbringer fungiert hier der Bundesrat. Wenn ich den Arbeitstitel des Tagesordnungspunktes wörtlich nehme, handelt es sich also bei dem Gesetz, das wir hier behandeln wollen, um ein Gesetz, das die Tiere schützen soll. Dies suggeriert jedenfalls der Begriff "Tierschutzgesetz". Hierbei möchte ich aber ausdrücklich erwähnen, dass hier zwei Grundsätze von Verfassungsrang miteinander in Widerstreit sind: die Freiheit der Religionsausübung und der Tierschutz. Ein Gesetz, das Tiere schützt, müsste also das Leben der Tiere umfassen, und der geneigte Abgeordnete müsste schlussfolgern, dass sich der Bundestag um lebende Tiere bzw. um das Leben der Tiere im schützenden Sinne Gedanken machen möchte und dazu schluss-endlich auch ein Gesetz erlassen würde. Weit gefehlt! Denn um das Leben der Tiere geht es genau bei dem eingereichten Gesetzestext nicht. Es geht vielmehr um das Ende eines Tierlebens und um die funktionale Umwandlung eines Tieres in zum Verzehr geeignetes Fleisch. Es geht also um die Schlachtung, und es geht um Schlachttiere. Die Überweisung, die vorgeschlagen wird in die Ausschüsse für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und Umwelt und Naturschutz, scheint mir deshalb konsequent zu sein, denn dort wird man sich mit Themen wie Hygiene bzw. unter dem Aspekt des Verbraucherschutzes möglicherweise auch mit veterinärmedizinischen und hygienerechtlichen Bestimmungen beschäftigen. Man könnte also erwarten, dass es bei dem eingereichten Gesetz um die Rahmenbedingungen für Schlachttiere vor dem Schlachten und die Hygienebedingungen unter dem Aspekt des Verbraucherschutzes für das aus den Schlachttieren entstehende Fleisch als Nahrungsmittel gehen würde. Weit gefehlt! Weder beschäftigt sich der Gesetzgeber in seinem Begründungstext mit den Schlachttieren, den Lebendtransporten, den Zuständen auf dem Fleischmarkt oder mit den gigantischen Transportmengen von Lebendtieren, die einzig zum Zweck der Auslastung großer Schlachtbetriebe quer durch Europa gekarrt werden und die teilweise auch deshalb lebend transportiert werden, damit sie als vermeintliches regionales Schlachtgut unter veränderten Begriffen wie in veredelter Form als Parmaschinken oder als Südtiroler Bauchspeck wieder in den Lebensmittelmarkt kommen, noch geht es um die Hygienebedingungen oder grundsätzliche Fragen, wie sie bei Hausschlachtungen selbstverständlich gesetzgeberisch geregelt sind, also Trichinenschau usw. Es geht bei genauer Betrachtung des Textes ausschließlich um eine einzige Schlachtvorschrift, die sich im Kern weniger mit den vorgenannten Fragen beschäftigt, als ausschließlich mit Dingen, die religiöse Gefühle von Menschen betreffen, die in Deutschland leben, sich als gläubige Menschen empfinden und wahrnehmen und abrahamitischen Weltreligionen angehören, aber eben nicht der christlichen Weltreligion. Es geht um das Schächten, also um das Zu-Tode-Bringen eines Tieres, bei dem religiöse, jahrtausendealte mündlich oder schriftlich weitergegebene Schlachtungsregeln zur Anwendung kommen. Es geht um das Schächten, welches sowohl im jüdischen als auch im moslemischen Glauben in den jeweiligen religiösen Riten und für die gläubigen Menschen eine große Rolle spielt. Es geht um koscheres Fleisch für die Juden und um halales Fleisch für die Muslime. Als Christ erinnere ich mich sehr gut an die Diskussion vor 20 oder 30 Jahren in Westdeutschland, als die ersten türkischen Gemeinden zum Opferfest das Schächten als Teil ihrer Religionsausübung praktizierten. Das führte zu Entsetzen und die Unwissenheit um das, was praktiziert wird, und die Verwechslung des Schächtens als alttestamentarische Form der ausschließlichen Darbringung eines Opfertieres führte immer wieder zu heftigen Reaktionen. Hier konnte man zum ersten Mal das Gefühl bekommen, dass das christliche Abendland bedroht sei durch Schlachtrituale, die in einer bestimmten Form angewendet werden und die trotzdem zur Entstehung von Schlachtgut, also letztendlich zu geschächtetem Fleisch, welches zum Verzehr dienen soll, praktiziert wurden. Es geht also um Vorschriften, die für Tiere an der Grenzlinie zwischen Leben und Tod stehen. Hier gestehe ich als Christ, dass ich mir manches vorstellen oder auch persönlich ablehnen kann; aber trotzdem respektiere ich, dass gläubige Menschen im Kontext der abrahamitischen Weltreligionen bestimmte Vorschriften bis heute praktizieren, die für unsere Glaubensvorfahren auch gegolten haben. In diesem Zusammenhang möchte ich auch erwähnen, dass die Schlachtungsregeln im Judentum und Islam gerade als Tierschutzmaßnahme betrachtet werden, also den Schmerz für das Tier möglichst auszuschließen. Ob eine vorherige Betäubung religionsgesetzlich erlaubt ist, bedarf in der Tat der Beurteilung durch zu hörende Experten der jeweiligen Religionsgemeinschaften. Im Judentum zum Beispiel gibt es Rabbiner, welche gleichzeitig Veterinäre sind und deshalb hohe Fachkenntnisse in beiden Feldern mitbringen. Bei dem hier eingebrachten Tierschutzgesetz geht es also weniger um ein Schutzrecht für ein Tier, denn es wird so oder so in jedem Fall getötet - das zweifelt der Gesetzgeber auch gar nicht an -, sondern es geht um die Tötungsart, die Tötungsvorschrift und die mit dieser Vorschrift verbundenen Regeln. Die Regel heißt, das Tier soll ohne Leid sterben, das heißt, ohne unerträglichen Schmerz, und dies, sagt mir mein Verstand, ist eine gute Regelung. Wenn ich aber ausblende, welche Schmerzen ein Tier durchleiden muss in einem Schlachthof, bevor es getötet wird, und wenn ich ausblende, was an Ängsten, nachgewiesen durch die Cortisolmenge im Blut, existiert, bevor die Betäubung im Schlachtprozess einsetzt, dann halte ich es für schwierig, dass bei den hier in Rede stehenden Regelungen nun einerseits der Gläubige nachweisen soll, dass seine Religion zwingend diesen Ritus vorschreibt, und andererseits derjenige, der diesen Ritus praktiziert, nämlich den Schnitt bei dem Tier am Hals ansetzt, nachweisen soll, dass das Tier beim Ansetzen des Schnittes und beim Sterben keine zusätzlichen Schmerzen erleidet. Die Form, wie der Gesetzgeber nun in Art. l Abs. l die Beweislast den Gläubigen auferlegt, und zwar nur im Rahmen der Beweislast dieser Ausnahmeregelung zum normalen Schlachtprozess in Deutschland, halte ich genau für das Problem. Während also auf einem Schlachthof die Frage nach der Angst von Tieren überhaupt nicht gestellt wird, obwohl Wissenschaftler nach meiner Kenntnis sehr wohl belegen können, welche Ängste Schlachttiere durchleben, bevor sie in den Schlachtprozess kommen, soll für die Ausnahme von der Regel ein höheres Maß an Beweislast entstehen als für die Regel. Dies halte ich für ein Problem, das hier bei mir, aber nicht nur bei mir, sondern nach meinen Gesprächen mit Juden und Moslems auch bei unseren Mitbürgern, die im Rahmen der abrahamitischen Religionen Nichtchristen sind, der Eindruck sich verfestigt, dass hier eine Aktualität zu einem Thema vorgetragen wird, die sich weder aus Recht und Gesetz noch durch aktuelle Urteile ergibt, sondern einzig und allein in dem Kontext gespürt wird, den wir zurzeit in Deutschland immer wieder erleben. Da wird vom christlichen Abendland als Kerngröße gesprochen, da wird im Zusammenhang mit der europäischen Verfassung nicht von einem universellen Gott gesprochen, sondern der Bezug zum christlichen Abendland wird benannt. Da wird in aktuellster Art und Weise vom Fraktionsvorsitzenden der Union das Kruzifix für öffentliche Gebäude als Regelfall vorgeschlagen. In diesem Kontext fühlen sich Juden und Moslems in Deutschland zurückgewiesen und mit dieser scheinbar harmlosen Vorschrift im Tierschutzbereich unter Generalverdacht gestellt. Es ist die ungute Mischung, die hier gedanklich entsteht, die Islamophobie, die in Deutschland mit jeder Debatte um Moscheen entsteht, aber eben auch um antisemitische Angriffe auf Mitbürger, die als Juden in Deutschland anfangen, deutlicher ihren Glauben leben zu wollen. Wenn ich aber, harmlos erscheinend, das Thema "Schächten unter Tierschutzgesetz" thematisiere und eine religiöse Beweislast Religionsgemeinschaften auferlege, die eine abschließend Autorität wie im Katholizismus mit dem Vatikan und dem Papst nicht kennen, und entsprechende Vorschriften teilweise gelebte und rituelle Vorschriften sind, dann wird es schwierig zu klären, wer alleine als autorisierte Person im Sinne des Tierschutzgesetzes angesehen werden soll. Auch darf ich daraufhinweisen, dass die muslimischen Vertreter in Deutschland um die Anerkennung als Körperschaften des öffentlichen Rechtes kämpfen und dass es zurzeit gerade muslimische Glaubensvertreter gibt, die versuchen, sich als gleichberechtigte Gesprächspartner analog den christlichen Kirchen und der jüdischen Glaubensgemeinschaft zu verankern. Hier darf ich aktuell daraufhinweisen, dass es der Innenminister ist, der große Zweifel anmeldet. Wenn man also den Muslimen gegenüber die Anerkennung als verbindliche und staatlich anerkannte Glaubensgemeinschaft verweigert, gleichermaßen im Tierschutzgesetz eine Regel verankert, die die religiös zwingend vorgeschriebenen Riten attestieren soll, halte ich diese Vorgehensweise, vorsichtig formuliert, für nicht zielführend, um nicht zu sagen: für fadenscheinig. Deshalb würde ich am liebsten beantragen, das gesamte Gesetzgebungsverfahren an dieser Stelle zu beenden und schlicht zu überprüfen, ob sich nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Thema "Schächten" irgend etwas in Deutschland verändert hat, das eine aktuelle Veränderungsnotwendigkeit erzwingt. Warum soll der Gesetzgeber handeln, wenn nach meinem Dafürhalten und nach Rücksprache mit Juden und Muslimen auch nach ihrer Wahrnehmung sich nichts verändert hat? Ein Zurück zum, vorsichtig gesagt, illegalen Schächten vor dem Hintergrund des Bundesverfassungsgerichtsurteils, so wie ich es noch in Erinnerung habe, ein Zurück in die Illegalität halte ich für nicht akzeptabel. Sollten aber die Mehrheit hier im Haus und die Bundesregierung der Meinung sein, dass man den hessischen Vorstoß hier weiter verfolgen sollte, wäre es glaubwürdig, wenn die tierschutzrechtlichen Aspekte fern von jeder Glaubensfrage einfach nur unter dem Aspekt der Vergleichbarkeit geprüft werden. Das heißt aber, dass die gesamte Kette zu betrachten ist und nicht einfach nur der Halsschnitt, wie er hier unter dem Buchstaben B dargestellt wird. Die Frage von Angst und Schmerzen und die Wechselwirkung zwischen Angst und Schmerzen ist dann auch für sämtliche andere Schlachttiere zu betrachten, und man müsste gleichermaßen mit den Religionsgemeinschaften bzw. mit den Vertretern der abrahamitischen Weltreligionen in Deutschland dahin gehend im Gespräch sein, dass wir uns auch ihre Glaubensvorschriften erläutern lassen und darauf hören. Gegebenenfalls gibt es die von mir schon angesprochene Möglichkeit, in der Finalphase auch im Wege des Elektroschocks eine Kurzzeitbetäubung als Option zu nennen. Ich möchte aber als Vertreter meiner Fraktion dieses nicht ohne oder gegen den Willen der Vertreter des muslimischen oder des jüdischen Glaubens in den Gesetzestext aufnehmen. Für mich gehören gleichberechtigt, wenn es um religiöse Themen geht, deren Repräsentanten mit an den Gesprächstisch. Deswegen fehlt mir hier auch eine ernsthafte Überweisung des Gesetzestextes zuallererst an diejenigen, die es betrifft, wenn wir ihn schon nicht an die Interessenvertreter der Tiere selber überweisen können; denn dann würden uns die Interessenvertreter der Tiere alle anderen Fragen des mit Füßen getretenen Tierschutzes bei der gelebten Schlachtpraxis sämtlicher Schlachttiere in Deutschland um die Ohren hauen. Um dem Vorwurf zu entgehen, dass hier eine antisemitische oder antiislamische Vorschrift, harmlos als Tierschutz verkleidet, in den Gesetzgebungstext kommen soll, müssen wir also zuallererst mit diesen Vertretern selbst sprechen und mit ihnen Lösungswege erörtern. Der überwiesene Gesetzestext aus dem Bundesrat scheint nicht zielführend und adäquat das Problem zu erfassen. In der Stellungnahme der Bundesregierung wird darauf eingegangen. Der gesetzgeberische Lösungsansatz müsste sich deshalb auch und gerade über die Religionsfreiheit entwickeln. Deshalb erbitte und beantrage ich auch eine entsprechende Anhörung und eine Be- und Erarbeitung mit Vertretern der muslimischen und jüdischen Menschen in Deutschland auf gleicher Augenhöhe.


Anmerkung : Die zweifellos engagierte TS-Schutzbeauftragte der Linken, Eva Bulling -Schröter verbreitet in Rundschreiben unmißverständlich den Eindruck bei den Bürgern, die Linken seien auch in dieser Tierschutzsache positiv aktiv. Zitat : " Eva Bulling-Schröter und alle anderen Mitglieder unserer Linksfraktion werden sich für dieses notwendige Gesetz weiterhin stark machen". Ein Bodo Ramelow hingegen drischt in den ENTSCHEIDENDEN Gremien im Bundestag wie mit einem Vorschlaghammer auf die Bemühungen des Tierschutzes ein, gipfelnd gar mit der Forderung "... das gesamte Gesetzgebungsverfahren an dieser Stelle zu beenden" und tritt jegliches Tierschutzbemühen schlicht in den Dreck. Das ganze Verhalten der LINKEN , ist nur noch als primitiver VERDUMMUNGSVERSUCH der Bürger zu bezeichnen. Hier gibt es nichts zu beschönigen. Rosa Luxemburg würde sich im Grabe herumdrehen.-

********

Anfrage APG e.V. vom 10.August 2007

Von: -email- [mailto: Bu e-Posta adresi istenmeyen posta engelleyicileri tarafından korunuyor. Görüntülemek için JavaScript etkinleştirilmelidir. ]
Bereitgestellt: Freitag, 10. August 2007 10:34
Bereitgestellt in: Postfach
Unterhaltung: Betäubungsloses Schächten
Betreff: Betäubungsloses Schächten

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie wissen, dass das betäubungslose Schächten, besonders seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in 2002, in unserer Bevölkerung große Empörung und Befremdung hervorgerufen hat und damit letztlich Auslöser für die Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz war. Daraus ergibt sich für alle Staatsorgane, speziell aber für den Gesetzgeber, die Verpflichtung zu einem effektiven Schutz der Tiere. So begrüße ich, dass jetzt endlich - fünf Jahre später - am 6. Juli die Mehrheit der Bundesländer beschlossen hat, dass der Ausnahmeparagraf 4 a des Tierschutzgesetzes verschärft werden soll. Damit wird für die bislang nicht gewährleistete Abwägung zwischen dem Staatsziel Tierschutz und der Religionsfreiheit gesorgt. Zur Schächtung vorgesehene Tiere dürfen dadurch nicht mehr länger Schmerzen und Leiden erdulden als Tiere, die mit gesetzlich vorgeschriebener Betäubung geschlachtet werden. Ich fordere Sie daher inständig auf, für eine zügige Umsetzung des Bundesratsbeschlusses Sorge zu tragen. Lassen Sie nicht zu, dass ihn Bundestagsabgeordnete als heikles Thema vor sich herschieben. Zumal Ihnen bekannt ist, dass es Tötungsmethoden mit vorausgegangener Betäubung gibt, die im Einklang mit den jeweiligen Religionen stehen. Das betäubungslose Durchschneiden der Kehle muss ein Ende finden, damit das Verfassungsgut Tierschutz keine Worthülse bleibt. Ich appelliere an Ihre politische Verantwortung!

Mit freundlichen Grüßen ,

Dipl.Ing. Ingo Marco Pannicke
Vorsitzender
Animal Protection Group
Arbeitsgruppe für Tierrechte e.V.
Bitterfeld-Deutschland






A n t w o r t s c h r e i b e n:

Von: Axel Goldmann [mailto: Bu e-Posta adresi istenmeyen posta engelleyicileri tarafından korunuyor. Görüntülemek için JavaScript etkinleştirilmelidir. ]
Gesendet: Freitag, 10. August 2007 11:44
An: -email-
Betreff: AW: Betäubungsloses Schächten

Hallo Herr Pannicke,

vielen Dank für Ihr Interesse an der parlamentarischen Arbeit der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag.
Im Auftrag von Eva Bulling-Schröter möchte ich Ihnen folgendes mitteilen:
Die Linksfraktion lehnt das betäubungslose Schächten seit langem ab und begrüßt die Entscheidung des Bundesrates, das betäubungslose Schächten zu verbieten.
Eva Bulling -Schröter, bayrische Abgeordnete der Linksfraktion und unsere umweltpolitische Sprecherin und Tierschutzbeauftragte sagte dazu kürzlich:
"Das ist ein Erfolg der Tierrechtsbewegung und der Umweltverbände, die sich seit Jahren gegen das betäubungslose Schlachten einsetzen. Das Schächten, bedeutet Tierquälerei und ist mit dem im Grundgesetz festgeschriebenen Staatsziel Tierschutz nicht vereinbar."
Die Linksfraktion ist sich mit den Tierschutzorganisationen einig, dass dieses Gesetz ohne Abweichung in Landesrecht umgesetzt werden muss.
Nach der Sommerpause kommt es zur weiteren Beratung und Verabschiedung in den Bundestag. Dann muss endlich eine gesetzliche Regelung geschaffen werden. Eva Bulling- Schröter und alle anderen Mitglieder unserer Linksfraktion werden sich für dieses notwendige Gesetz weiterhin stark machen.
Pressemitteilung 24.11.2006 – Eva Bulling-Schröter Tierschutz der Religionsfreiheit untergeordnet?
Am 23.11.2006 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass die Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel in das Grundgesetz der Ausnahmegenehmigung zum betäubungslosen Schlachten (Schächten) von Rindern und Schafen nicht entgegensteht. Zwar verbietet das Tierschutzgesetz die betäubungslose Schlachtung, gestattet aber gemäß Absatz 2 Ausnahmen.
Vor vier Jahren, am 15. Januar 2002, gab das Bundesverfassungsgericht der Verfassungsbeschwerde eines türkischen muslimischen Metzgers statt und machte den Weg für das betäubungslose Schlachten frei. Entscheidend sei dabei die im Grundgesetz verankerte Religionsfreiheit und die laut Tierschutzgesetz zulässige Ausnahmeregelung, sofern „es erforderlich ist, den Bedürfnissen von Angehörigen bestimmter Religionsgemeinschaften … zu entsprechen, denen zwingende Vorschriften ihrer Religionsgemeinschaft das Schächten vorschreiben oder den Genuss von Fleisch nicht geschächteter Tiere untersagen ...".
Damals erklärte die PDS-Fraktion im Bundestag, dass grundsätzlich geprüft werden müsse, wie das Leiden von Schlachttieren so gering wie möglich gehalten werden kann. Ausnahmegenehmigungen dürfen nur an fachkundiges Personal mit religiösem Bezug und unter der Maßgabe größtmöglicher Schonung der Tiere erteilt werden. Langfristig sei es außerdem Ziel, Grundrechtskonflikte zwischen Tierschutz und sonstigen Grundrechten so zu lösen, dass Tierquälerei durch kein anderes Grundrecht in der Verfassung gerechtfertigt wird.
Mit dem aktuellen Urteil wurde jedoch genau diesem Ziel widersprochen. Schächten ist mit Schmerzen, also auch Leiden verbunden. Dass dies genauso auch bei der Schlachtung mit vorhergehender Betäubung in industriellen Schlachthöfen der Fall ist, darf weder als Argument für, noch gegen das betäubungslose Schlachten verwendet werden. Eine sachliche Diskussion im Sinne des Tierschutzes als Staatsziel, muss eine klare Stellungnahme ohne Abwiegelungen zulassen. Wirtschaftliche oder religiöse Aspekte dürfen bei der Beurteilung, ob eine Handlung mit Leiden für das Tier verbunden ist oder nicht, keine Rolle spielen. Zweifellos ist es eine Tatsache, dass nicht nur die industrielle Schlachtungen mit Betäubung, sondern alle Prozesse in der industriellen Tierhaltung, die ihr ja vorangehen, mit Tierquälerei verbunden sind. Das betrifft die konventionelle Nutztierhaltung genauso, wie den Transport von Schlachttieren. Dass trotz Verfassungsänderung betäubungsloses Schlachten möglich ist, zeigt, dass Tierschutz bei der Abwägung von Grundrechten eine untergeordnete Rolle spielt.
Zum aktuellen Schächtungsurteil erklärt Eva Bulling-Schröter, Tierschutzbeauftragte der Linksfraktion im Bundestag:
Sowohl die tierschutzwidrige Tötung von Tieren, wie sie heute in der konventionell industriellen Schlachtung weit verbreitet ist, als auch das betäubungslose Schlachten aus religiösen Gründen ist abzulehnen. Das Tierschutzgesetz verbietet zu Recht, Tieren „ohne vernünftigen Grund" Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen. Das Töten von Tieren zum Zwecke des Verzehrs oder weil sie in ihrer Funktion als Nahrungsmittellieferanten ausgedient haben (Legehennen) oder weil sie aufgrund bestimmter Merkmale oder Eigenschaften (männliche Eintagsküken) nicht „verwertbar" sind, sind mit Schmerzen verbunden. Deshalb sind über Lippenbekenntnisse hinaus gesetzliche Regelungen erforderlich, die dem Staatsziel Tierschutz wirklich gerecht werden. Dazu gehören Verbote, Kontrollen und Sanktionsmaßnahmen für Schlachthöfe um ein weitestgehend stressfreies Schlachten mit einem maximal notwendigen Personalbestand zu gewährleisten und die Einführung eines Mindestlohns für MitarbeiterInnen auf Schlachthöfen.
Ich wünsche Ihnen und uns viel Erfolg bei der Durchsetzung dieser Forderungen und verbleibe mit besten Grüßen
Axel Goldmann
Axel Goldmann
Mitarbeiter für Öffentlichkeitsarbeit
Linksfraktion im Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.:             030 - 227 511 70      
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*** Schreiben Bundestagsfraktion Bündis 90/Die Grünen

Bundestagfraktion
Infoservice
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11011 Berlin
Hausanschrift
Dorotheenstrasse 101
10117 Berlin
T             030-227 56789      
F 030-227 56552
e-Mail: -email-




Frau
Karola Baumann

Im Grund 89
40474 Düsseldorf


Sehr geehrte Frau Baumann,

vielen Dank für ihr Schreiben, in dem Sie das wichitge tierschutzpolitische Thema Schächten zur Sprache bringen.

Die rituelle Schlachtung in Form des Schächtens erfordert eine ausgewogene Lösung, die das Grundrecht auf freie Religionsausübung und das im Grundgesetz verankerte Staatsziel Tierschutz in Einklang bringt. Dabei ist
das betäubungslose Schächten ist in Deutschland zu Recht grundsätzlich verboten. Ausnahmen sind nur mit
einer ausdrücklichen behördlichen Genehmigung erlaubt, die an strikte Auflagen geknüpft ist.

Bündnis 90/Die Grünen begrüßen und unterstützen den Beschluss des Bundesrates vom 6.Juli 2007, der klarstellt, dass die Ausnahmegenehmigungen an den Nachweis gebunden ist, dass "bei dem Tier vor, während und nach dem Schächtschnitt im Vergleich zu dem Schlachten mit (...) Betäubung keine zusätzlichen erheblichen Schmerzen oder Leiden auftreten."

Darüber hinaus treten Bündnis 90/Die Grünen weiterhin für das Verfahren der Kurzzeitbetäubung durch elektrischen Strom vor dem Schlachten ein. Aus unserer Sicht ist die Elektrokurzzeitbetäubung ein tragfähiger
Ausgleich zwischen Religionsfreiheit und Tierschutz. Denn es ermöglicht das für die Schächtung charakteristische Ausbluten, erspart den durch die betäubung bewusstlosen Tieren aber Leiden und Schmerzen.

Tierschutzrechtliche Probleme beim Schlachten ergeben sich im Übrigen nicht nur beim betäubungslosen Schächten. Auch bei anderen Schlachtverfahren kommt es immer wieder zu Komplikationen, etwa durch eine ungenügende oder fehlerhaft vorgenommene Betäubung. Im Interesse des Tierschutzes sind alle diese
Schlachtverfahren immer wieder kritisch zu prüfen und zu verbessern.

Es muss das Ziel der gesammten Gesellschaft und aller Religionsgemeinschaften sein, mehr für den Schutz
der Tiere zu tun. Die im Tierschutzgesetzt genannte Verpflichtung, TIere vor vermeidbaren Leiden und Schmerzen zu schützen, betrifft uns alle.


Mit freundlichen Grüssen

gez. C. Ilawa
Bündis 90/Die Grünen
Bundestagsfraktion
Info-Service

weitere Informationen:


Pressemitteilung 06.07.2007 - Eva Bulling-Schröter Ein Erfolg für den Tierschutz - Bundesrat gegen betäubungsloses Schächten





Zum heutigen Beschluss des Bundesrats, das betäubungslose Schächten zu verbieten, erklärt Eva Bulling-Schröter, tierschutzpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE:Dem Antrag der Bundesländer Hessen und Schleswig Holstein folgend, darf nur noch nach vorheriger Elektro-Kurzzeitbetäubung geschächtet werden. Das ist ein Erfolg der Tierrechtsbewegung und der Umweltverbände, die sich seit Jahren gegen das betäubungslose Schlachten einsetzen. Das Schächten, bedeutet Tierquälerei und ist mit dem im Grundgesetz festgeschriebenen Staatsziel Tierschutz nicht vereinbar. Der Bundesrat fordert, dass dieses Gesetz ohne Abweichung in Landesrecht umgesetzt wird. Nach der Sommerpause kommt es zur weiteren Beratung und Verabschiedung in den Bundestag. Dann muss endlich eine gesetzliche Regelung geschaffen werden.


Appell vom 18.06.2007
Ulrich Dittmann

"Betäubungsloses Schächten von Tieren" - absolut positives Abstimmungsergebnis der Hessischen Bundesratsinitiative betreff Änderung des Tierschutzgesetzes: Die Agrarminister der Länder stimmten am heutigen Montag, dem 18.06.07 über eine Bundesratsinitiative Hessens zur Änderung des so genannten "Schächtparagraphen" § 4a Abs. 2 Nr.2 TSchG ab. Der Antrag zielt(e) darauf ab, strengere Voraussetzungen beim Schächten von Tieren zu schaffen. Das Abstimmungsergebnis ist
Ulrich Dittmann - Arbeitskreis für humanen Tierschutz und gegen Tierversuche e.V. absolut positiv verlaufen ! 14 der 16 Bundesländer stimmten für den Hessenantrag, dem sich auch das Land Schleswig-Holstein als Mitantragsteller angeschlossen hatte. Die erste wichtige Hürde ist genommen ! Nun gilt es das weitere Prozedere der Gesetzgebeung zu durchlaufen. Danke in dieser Tierschutzsache an Ministerpräsident Roland Koch, Umweltminister Wilhelm Dietzel, die Tierschutzbeauftragte des Landes Hessen Dr. Madeleine Martin, an Politiker die sich hier eingesetzt haben - und nicht zuletzt DANKE an alle auch hier engagierten Tierschützer





SACHSTAND 05 Dezember 2007

----- Original Message -----
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Sent: Wednesday, December 05, 2007 7:08 PM
Subject: LINKE und Schächtproblem - Heiligenschein verrutscht
- Gesetzesinitiative des Bundesrates (BT-Drucksache 16/6233)- Antrag um das betäubungslose SCHÄCHTEN in Deutschland einzudämmen
- Hier das Verhalten der LINKEN dazu - Selbstaufgesetzter Heiligenschein verrutscht Bezeichnend das traurige Verhalten unserer „Volksvertreter“ (!?) hier am Beispiel der LINKEN. (Anmerk. andere Vertreter der ETABLIERTEN Parteien verhalten sich oft auch nicht besser) Aber man muss sich die VORGÄNGE und FAKTEN hier, exemplarisch wirklich noch einmal auf der Zunge zergehen lassen: 1. Die zweifellos tierschutzengagierte LINKE Eva Bullig-Schröter versendet Rundschreiben an Natur- und Tierfreunde „…die Linken werden sich für dieses notwendige Gesetz stark machen.“ Das hatten wir, der Tierschutz, dann so auch veröffentlicht. Es wurde also in der Bevölkerung unmissverständlich der Eindruck zementiert, die LINKEN „kämpften“ hier für den Tierschutz. 2. In den ENTSCHEIDENDEN Verhandlungen im Bundestag praktiziert dann der LINKE Bodo Ramelow aber genau das GEGENTEIL, prügelt mit unsäglichem, skandalösen Gezeter auf einer moderaten Gesetzesinitiative herum, die ein WENIG die Schächtgräuel in Deutschland eindämmen könnte. Er drischt wie mit einem Vorschlaghammer auf die Bemühungen des Tierschutzes, hier die Bundesratsinitiative ( BT-Drucksache 16/6233) ein, gipfelnd gar mit der Forderung "... das gesamte Gesetzgebungsverfahren (Anmerk. betr. Schächten) an dieser Stelle zu beenden." (siehe Protokoll) Seine Rede ist ein Musterbeispiel anthropozentrischen Denkens , ein schlichtes in den Dreck treten des Tierschutzes.
Rosa Luxemburg würde sich im Grabe herumdrehen.-
3. Eine solche Diskrepanz zwischen salbungsvollem Geschwätz und einem entgegengesetzten Handeln dann in den ENTSCHEIDENDEN politischen Gremien, soll gegenüber dem „Volk“ natürlich möglichst nicht bekannt werden. Wird es doch publik (gemacht) und man schreibt die hochverehrten Volksvertreter höflich in ihrem politischen Elfenbeinturm an, wie es Tierfreunde getan haben, erhält man beschwichtigende oder gar eine beleidigte Rückantwort wie hier von einem Axel Goldmann, der Äpfel mit Birnen vergleicht, und sich nicht schämt dann dem Bürger gar „Unsachlichkeit“ oder Begrifflichkeiten wie „ Unterstellungen, Halbwahrheiten und Verdrehungen“ an den Kopf zu werfen - anstatt in Scham zu versinken, ob all dem politischen Schmierentheather das dem Volke hier vorgespielt wird. 4. Krönung des Ganzen, und nur noch peinlich, dass der betroffene „Mitarbeiter für Öffentlichkeitsarbeit (!)der Linksfraktion im Bundestag Axel Goldmann“ seine mit zahlreichen Hinweisen auf die offiziellen LINKE-Internetseiten gespickten zugesandten Auslassungen an den Bürger, nun als „persönlich“ artikuliertes Schreiben reklamiert ! Und weiterhin wie ein beleidigter kleiner Junge „zukünftig jegliche Korrespondenz zwischen uns (und da beziehe ich meine KollegInnen mit ein) als erledigt“ abbügeln möchte. 5. So sieht das also aus, wenn man skandalöse Verhaltensweisen , übles politisches Gauklertum aufdeckt - und das aufmuckende „Volk“ es gar wagt, offen solche Mißstände anzusprechen und Kritik übt. Schämt Euch werte LINKE-Möchte-gern-Gutmenschen - der selbstaufgesetzte Heiligenschein ist Euch ganz tüchtig verrutscht. V.i.S.d.P. Ulrich Dittmann / 05.12.2007 “Siehe, ihr seid nichts, und euer Tun ist auch nichts, und euch (zu) wählen ist ein Greuel” (Jesaja 41,24)
Kopieempfänger: Parteien, Presse,Tierschutzverteiler


Bodo Ramelow (DIE LINKE): Auf der Tagesordnung steht als Ankündigung ein Tierschutzgesetz bzw. die erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfes eines ersten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes. Dazu mit aufgerufen ist die Beratung der Bundestagsdrucksache 16/6233. Als Einbringer fungiert hier der Bundesrat. Wenn ich den Arbeitstitel des Tagesordnungspunktes wörtlich nehme, handelt es sich also bei dem Gesetz, das wir hier behandeln wollen, um ein Gesetz, das die Tiere schützen soll. Dies suggeriert jedenfalls der Begriff "Tierschutzgesetz". Hierbei möchte ich aber ausdrücklich erwähnen, dass hier zwei Grundsätze von Verfassungsrang miteinander in Widerstreit sind: die Freiheit der Religionsausübung und der Tierschutz. Ein Gesetz, das Tiere schützt, müsste also das Leben der Tiere umfassen, und der geneigte Abgeordnete müsste schlussfolgern, dass sich der Bundestag um lebende Tiere bzw. um das Leben der Tiere im schützenden Sinne Gedanken machen möchte und dazu schluss-endlich auch ein Gesetz erlassen würde. Weit gefehlt! Denn um das Leben der Tiere geht es genau bei dem eingereichten Gesetzestext nicht. Es geht vielmehr um das Ende eines Tierlebens und um die funktionale Umwandlung eines Tieres in zum Verzehr geeignetes Fleisch. Es geht also um die Schlachtung, und es geht um Schlachttiere. Die Überweisung, die vorgeschlagen wird in die Ausschüsse für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und Umwelt und Naturschutz, scheint mir deshalb konsequent zu sein, denn dort wird man sich mit Themen wie Hygiene bzw. unter dem Aspekt des Verbraucherschutzes möglicherweise auch mit veterinärmedizinischen und hygienerechtlichen Bestimmungen beschäftigen. Man könnte also erwarten, dass es bei dem eingereichten Gesetz um die Rahmenbedingungen für Schlachttiere vor dem Schlachten und die Hygienebedingungen unter dem Aspekt des Verbraucherschutzes für das aus den Schlachttieren entstehende Fleisch als Nahrungsmittel gehen würde. Weit gefehlt! Weder beschäftigt sich der Gesetzgeber in seinem Begründungstext mit den Schlachttieren, den Lebendtransporten, den Zuständen auf dem Fleischmarkt oder mit den gigantischen Transportmengen von Lebendtieren, die einzig zum Zweck der Auslastung großer Schlachtbetriebe quer durch Europa gekarrt werden und die teilweise auch deshalb lebend transportiert werden, damit sie als vermeintliches regionales Schlachtgut unter veränderten Begriffen wie in veredelter Form als Parmaschinken oder als Südtiroler Bauchspeck wieder in den Lebensmittelmarkt kommen, noch geht es um die Hygienebedingungen oder grundsätzliche Fragen, wie sie bei Hausschlachtungen selbstverständlich gesetzgeberisch geregelt sind, also Trichinenschau usw. Es geht bei genauer Betrachtung des Textes ausschließlich um eine einzige Schlachtvorschrift, die sich im Kern weniger mit den vorgenannten Fragen beschäftigt, als ausschließlich mit Dingen, die religiöse Gefühle von Menschen betreffen, die in Deutschland leben, sich als gläubige Menschen empfinden und wahrnehmen und abrahamitischen Weltreligionen angehören, aber eben nicht der christlichen Weltreligion. Es geht um das Schächten, also um das Zu-Tode-Bringen eines Tieres, bei dem religiöse, jahrtausendealte mündlich oder schriftlich weitergegebene Schlachtungsregeln zur Anwendung kommen. Es geht um das Schächten, welches sowohl im jüdischen als auch im moslemischen Glauben in den jeweiligen religiösen Riten und für die gläubigen Menschen eine große Rolle spielt. Es geht um koscheres Fleisch für die Juden und um halales Fleisch für die Muslime. Als Christ erinnere ich mich sehr gut an die Diskussion vor 20 oder 30 Jahren in Westdeutschland, als die ersten türkischen Gemeinden zum Opferfest das Schächten als Teil ihrer Religionsausübung praktizierten. Das führte zu Entsetzen und die Unwissenheit um das, was praktiziert wird, und die Verwechslung des Schächtens als alttestamentarische Form der ausschließlichen Darbringung eines Opfertieres führte immer wieder zu heftigen Reaktionen. Hier konnte man zum ersten Mal das Gefühl bekommen, dass das christliche Abendland bedroht sei durch Schlachtrituale, die in einer bestimmten Form angewendet werden und die trotzdem zur Entstehung von Schlachtgut, also letztendlich zu geschächtetem Fleisch, welches zum Verzehr dienen soll, praktiziert wurden. Es geht also um Vorschriften, die für Tiere an der Grenzlinie zwischen Leben und Tod stehen. Hier gestehe ich als Christ, dass ich mir manches vorstellen oder auch persönlich ablehnen kann; aber trotzdem respektiere ich, dass gläubige Menschen im Kontext der abrahamitischen Weltreligionen bestimmte Vorschriften bis heute praktizieren, die für unsere Glaubensvorfahren auch gegolten haben. In diesem Zusammenhang möchte ich auch erwähnen, dass die Schlachtungsregeln im Judentum und Islam gerade als Tierschutzmaßnahme betrachtet werden, also den Schmerz für das Tier möglichst auszuschließen. Ob eine vorherige Betäubung religionsgesetzlich erlaubt ist, bedarf in der Tat der Beurteilung durch zu hörende Experten der jeweiligen Religionsgemeinschaften. Im Judentum zum Beispiel gibt es Rabbiner, welche gleichzeitig Veterinäre sind und deshalb hohe Fachkenntnisse in beiden Feldern mitbringen. Bei dem hier eingebrachten Tierschutzgesetz geht es also weniger um ein Schutzrecht für ein Tier, denn es wird so oder so in jedem Fall getötet - das zweifelt der Gesetzgeber auch gar nicht an -, sondern es geht um die Tötungsart, die Tötungsvorschrift und die mit dieser Vorschrift verbundenen Regeln. Die Regel heißt, das Tier soll ohne Leid sterben, das heißt, ohne unerträglichen Schmerz, und dies, sagt mir mein Verstand, ist eine gute Regelung. Wenn ich aber ausblende, welche Schmerzen ein Tier durchleiden muss in einem Schlachthof, bevor es getötet wird, und wenn ich ausblende, was an Ängsten, nachgewiesen durch die Cortisolmenge im Blut, existiert, bevor die Betäubung im Schlachtprozess einsetzt, dann halte ich es für schwierig, dass bei den hier in Rede stehenden Regelungen nun einerseits der Gläubige nachweisen soll, dass seine Religion zwingend diesen Ritus vorschreibt, und andererseits derjenige, der diesen Ritus praktiziert, nämlich den Schnitt bei dem Tier am Hals ansetzt, nachweisen soll, dass das Tier beim Ansetzen des Schnittes und beim Sterben keine zusätzlichen Schmerzen erleidet. Die Form, wie der Gesetzgeber nun in Art. l Abs. l die Beweislast den Gläubigen auferlegt, und zwar nur im Rahmen der Beweislast dieser Ausnahmeregelung zum normalen Schlachtprozess in Deutschland, halte ich genau für das Problem. Während also auf einem Schlachthof die Frage nach der Angst von Tieren überhaupt nicht gestellt wird, obwohl Wissenschaftler nach meiner Kenntnis sehr wohl belegen können, welche Ängste Schlachttiere durchleben, bevor sie in den Schlachtprozess kommen, soll für die Ausnahme von der Regel ein höheres Maß an Beweislast entstehen als für die Regel. Dies halte ich für ein Problem, das hier bei mir, aber nicht nur bei mir, sondern nach meinen Gesprächen mit Juden und Moslems auch bei unseren Mitbürgern, die im Rahmen der abrahamitischen Religionen Nichtchristen sind, der Eindruck sich verfestigt, dass hier eine Aktualität zu einem Thema vorgetragen wird, die sich weder aus Recht und Gesetz noch durch aktuelle Urteile ergibt, sondern einzig und allein in dem Kontext gespürt wird, den wir zurzeit in Deutschland immer wieder erleben. Da wird vom christlichen Abendland als Kerngröße gesprochen, da wird im Zusammenhang mit der europäischen Verfassung nicht von einem universellen Gott gesprochen, sondern der Bezug zum christlichen Abendland wird benannt. Da wird in aktuellster Art und Weise vom Fraktionsvorsitzenden der Union das Kruzifix für öffentliche Gebäude als Regelfall vorgeschlagen. In diesem Kontext fühlen sich Juden und Moslems in Deutschland zurückgewiesen und mit dieser scheinbar harmlosen Vorschrift im Tierschutzbereich unter Generalverdacht gestellt. Es ist die ungute Mischung, die hier gedanklich entsteht, die Islamophobie, die in Deutschland mit jeder Debatte um Moscheen entsteht, aber eben auch um antisemitische Angriffe auf Mitbürger, die als Juden in Deutschland anfangen, deutlicher ihren Glauben leben zu wollen. Wenn ich aber, harmlos erscheinend, das Thema "Schächten unter Tierschutzgesetz" thematisiere und eine religiöse Beweislast Religionsgemeinschaften auferlege, die eine abschließend Autorität wie im Katholizismus mit dem Vatikan und dem Papst nicht kennen, und entsprechende Vorschriften teilweise gelebte und rituelle Vorschriften sind, dann wird es schwierig zu klären, wer alleine als autorisierte Person im Sinne des Tierschutzgesetzes angesehen werden soll. Auch darf ich daraufhinweisen, dass die muslimischen Vertreter in Deutschland um die Anerkennung als Körperschaften des öffentlichen Rechtes kämpfen und dass es zurzeit gerade muslimische Glaubensvertreter gibt, die versuchen, sich als gleichberechtigte Gesprächspartner analog den christlichen Kirchen und der jüdischen Glaubensgemeinschaft zu verankern. Hier darf ich aktuell daraufhinweisen, dass es der Innenminister ist, der große Zweifel anmeldet. Wenn man also den Muslimen gegenüber die Anerkennung als verbindliche und staatlich anerkannte Glaubensgemeinschaft verweigert, gleichermaßen im Tierschutzgesetz eine Regel verankert, die die religiös zwingend vorgeschriebenen Riten attestieren soll, halte ich diese Vorgehensweise, vorsichtig formuliert, für nicht zielführend, um nicht zu sagen: für fadenscheinig. Deshalb würde ich am liebsten beantragen, das gesamte Gesetzgebungsverfahren an dieser Stelle zu beenden und schlicht zu überprüfen, ob sich nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Thema "Schächten" irgend etwas in Deutschland verändert hat, das eine aktuelle Veränderungsnotwendigkeit erzwingt. Warum soll der Gesetzgeber handeln, wenn nach meinem Dafürhalten und nach Rücksprache mit Juden und Muslimen auch nach ihrer Wahrnehmung sich nichts verändert hat? Ein Zurück zum, vorsichtig gesagt, illegalen Schächten vor dem Hintergrund des Bundesverfassungsgerichtsurteils, so wie ich es noch in Erinnerung habe, ein Zurück in die Illegalität halte ich für nicht akzeptabel. Sollten aber die Mehrheit hier im Haus und die Bundesregierung der Meinung sein, dass man den hessischen Vorstoß hier weiter verfolgen sollte, wäre es glaubwürdig, wenn die tierschutzrechtlichen Aspekte fern von jeder Glaubensfrage einfach nur unter dem Aspekt der Vergleichbarkeit geprüft werden. Das heißt aber, dass die gesamte Kette zu betrachten ist und nicht einfach nur der Halsschnitt, wie er hier unter dem Buchstaben B dargestellt wird. Die Frage von Angst und Schmerzen und die Wechselwirkung zwischen Angst und Schmerzen ist dann auch für sämtliche andere Schlachttiere zu betrachten, und man müsste gleichermaßen mit den Religionsgemeinschaften bzw. mit den Vertretern der abrahamitischen Weltreligionen in Deutschland dahin gehend im Gespräch sein, dass wir uns auch ihre Glaubensvorschriften erläutern lassen und darauf hören. Gegebenenfalls gibt es die von mir schon angesprochene Möglichkeit, in der Finalphase auch im Wege des Elektroschocks eine Kurzzeitbetäubung als Option zu nennen. Ich möchte aber als Vertreter meiner Fraktion dieses nicht ohne oder gegen den Willen der Vertreter des muslimischen oder des jüdischen Glaubens in den Gesetzestext aufnehmen. Für mich gehören gleichberechtigt, wenn es um religiöse Themen geht, deren Repräsentanten mit an den Gesprächstisch. Deswegen fehlt mir hier auch eine ernsthafte Überweisung des Gesetzestextes zuallererst an diejenigen, die es betrifft, wenn wir ihn schon nicht an die Interessenvertreter der Tiere selber überweisen können; denn dann würden uns die Interessenvertreter der Tiere alle anderen Fragen des mit Füßen getretenen Tierschutzes bei der gelebten Schlachtpraxis sämtlicher Schlachttiere in Deutschland um die Ohren hauen. Um dem Vorwurf zu entgehen, dass hier eine antisemitische oder antiislamische Vorschrift, harmlos als Tierschutz verkleidet, in den Gesetzgebungstext kommen soll, müssen wir also zuallererst mit diesen Vertretern selbst sprechen und mit ihnen Lösungswege erörtern. Der überwiesene Gesetzestext aus dem Bundesrat scheint nicht zielführend und adäquat das Problem zu erfassen. In der Stellungnahme der Bundesregierung wird darauf eingegangen. Der gesetzgeberische Lösungsansatz müsste sich deshalb auch und gerade über die Religionsfreiheit entwickeln. Deshalb erbitte und beantrage ich auch eine entsprechende Anhörung und eine Be- und Erarbeitung mit Vertretern der muslimischen und jüdischen Menschen in Deutschland auf gleicher Augenhöhe.


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