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FDP

Untitled Document Betreff des betäubungslosen Schächtens von Tieren in Deutschland erhalten auf Anfragen besorgte Bürger von den Politikern (wie so oft) wohlformulierte, besänftigende Schreiben in dem Tenor: "...Man habe mit großem Verständnis die Anliegen zur Kenntnis genommen und natürlich wird man sich ganz im Sinne des Tierschutzes einsetzen". Doch werden dem Bürger kundgetane hehre Absichtserklärungen dann in den ENTSCHEIDENDEN politischen Gremien auch wirklich umgesetzt ? Nachstehend im Wortlaut die Auslassungen unserer "Volksvertreter": Reden, gehalten im Bundestag, im Oktober d.J. , zu einer Bundesratsgesetzesinitiative die die grauenhafte Tierquälerei "betäubungsloses Schächten" eindämmen.

V.i.S.d.P.: Ulrich Dittmann / 09.12.2007

Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes - Drucksache 16/6233 des Bundestages - (SCHÄCHTEN) Zu Protokoll gegebene Reden

Hans-Michael Goldmann (FDP):


Der zweite Gesetzentwurf, der vom Bundesrat eingebracht wurde, ist abzulehnen. Der Bundesrat möchte das Tierschutzgesetz insoweit ändern, als dass die Behörden, die die Ausnahmegenehmigungen zum Schächten erteilen, künftig noch strengere Kriterien anzulegen hätten. Insbesondere sollen die Antragsteller nachweisen, dass es in ihrer Religion keine Alternative zum betäubungslosen Schächten gibt. Diese Vorschläge sind aus Sicht der FDP hochproblematisch. Wir haben Zweifel, dass diese Änderung dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Januar 2002 gerecht wird. Das Verfassungsgericht hatte ausdrücklich erklärt, dass der Staat sich nicht zum Schiedsrichter über die richtige Auslegung von religiösen Vorschriften erheben darf. Er hat religiöse Neutralität zu wahren. Dabei ist es völlig unerheblich, ob der Staat religiöse Vorschriften für sinnvoll hält, für antiquiert oder ob man andere Mitglieder der Glaubensrichtung vorweisen kann, die diese Vorschriften ganz anders oder großzügiger auslegen. Nach der Rechtsprechung des BVerfG ist ausreichend, wenn derjenige, der die Ausnahmegenehmigung beantragt, nachvollziehbar und belastbar darlegt, dass nach gemeinsamer Überzeugung der Glaubensgemeinschaft der Verzehr von Tieren zwingend eine betäubungslose Schlachtung voraussetzt. Auch der vom Bundesrat gewollte Nachweis, dass das Schächten keine zusätzlichen erheblichen Schmerzen verursache, ist verfassungsrechtlich bedenklich. Im Ergebnis würde damit das Grundrecht auf Religionsfreiheit weitgehend leerlaufen, wie die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zu Recht ins Feld führt, weil ein solcher positiver Nachweis kaum zu erbringen ist. Es stellt sich mir die Frage, ob den Initiatoren des Gesetzentwurfs im Gegenzug der negative Nachweis gelingen würde, dass das fachgerechte Schächten tatsächlich eine größere Qual für die Tiere ist als die herkömmliche überwiegend in Deutschland praktizierte Schlachtung. Tatsächlich gibt es durchaus seriöse Erkenntnisse, wonach das fachgerechte Schächten bereits beim ersten Schnitt durch einen Nervenschock zu einer Bewusstlosigkeit des Tieres führt. Im Rahmen der Ausschussberatungen wird es Gelegenheit geben, sich mit diesen Fragen noch intensiv auseinanderzusetzen. Für die FDP aber steht die staatliche Neutralität in religiösen Fragen nicht zur Disposition.


Anmerkung: Hans-Michael Goldmann, Tierarzt (!), wurde hier offenbar bei seinen skandalösen Verharmlosungstiraden des , betäubungslosen Abmetzelns von Tieren von Auslassungen des verstorbenen Paul Spiegel (ZJD) inspiriert, der sich einst nicht gerierte den Schächtschnitt mit einer Schnittverletzung beim Rasieren (!) zu vergleichen. Die FDP hat sich in Sachen Tierschutz in seltensten Fällen mit Ruhm bekleckert. Dieser üblen anthropozentrischen, lebensverachtenden FDP-Tradition auch bei der Tierschinderei "betäubungsloses Schächten" treubleibend, vermag man dazu nur noch die Bibel heranziehen und Jesaja 41, 24 zitieren: "Siehe, ihr seid nichts, und euer Tun ist auch nichts, und euch (zu) wählen ist ein Greuel".


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