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Die Presse (Den Haag) 23.12.2011

 

 

Schächtungsverbot vor Scheitern.

 22.12.2011 | 18:29 |

 Von unserem Korrespondenten

HELMUT HETZEL (DEN HAAG) (Die Presse)

Der Senat in Den Haag dürfte in Kürze das vom Unterhaus des Parlaments schon beschlossene Totalverbot des jüdisch-muslimischen Schlachtrituals verwerfen.
http://diepresse.com/home/panorama/welt/719178/Schaechtungsverbot-vor-Scheitern

Es sah ganz danach aus, als würde die niederländische Tierschutzpartei
„Partei für die Tiere“ (PvdD) Geschichte schreiben: Denn die Kleinpartei,
die zwei der 150 Abgeordneten im Parlament stellt, lancierte im Herbst
einen so politisch heiklen wie für viele bahnbrechenden Gesetzentwurf:
Der sah vor, dass das rituelle Schlachten, wie es von islamischen und
jüdischen Fleischern praktiziert wird, verboten werden soll. Und obwohl
jüdische und islamische Organisationen sogar gemeinsam Front dagegen
machten, nahm das Unterhaus des Parlaments das Schächtungsverbot mit 111
von 150 Stimmen an.

Damit schien der Weg frei für ein Verbot der Schächtung, bei der dem Tier
in einem gekonnten Schnitt mit einem Messer die Halsschlagader durchtrennt
wird, sodass es verblutet und langsam verendet. Nur dann ist ihr Fleisch
nach jüdischem Glauben „koscher“ (den religiösen Speisegesetzen
entsprechend und „rein“) bzw. laut Islam „halal“. Nur dann darf es
gegessen werden.

Senatoren ziehen Religionsfreiheit vor

Es schien nur eine Frage der Zeit, bis das Verbot in Kraft treten würde,
denn die Zustimmung der zweiten Kammer des Parlaments, des Senats, schien
sicher. Doch das war ein Irrtum: Etwa 50 der 75 Senatoren haben sich im
Vorfeld der Abstimmung, die für nächste Woche erwartet wird, negativ zum
Schächtungsverbot geäußert. Begründung: Es schränke die Religionsfreiheit
ein.

Auch Vertreter der größeren Parteien, die sich der PvdD-Initiative
angeschlossen hatten, etwa Sozialdemokraten und Grüne, wollen im Senat
plötzlich dagegen stimmen. Dabei war die Tierschutzpartei aufgrund des
Widerstandes von Juden und Moslems kompromissbereit. Sie änderte die
Vorlage dahingehend ab, dass Schächten nicht generell verboten werden
soll, sondern dass die Tiere zuvor betäubt werden müssen (liberalere
jüdische Gruppen lassen eine Betäubung durchaus zu). Aber auch dieser
Kompromiss wurde von den Religiösen abgelehnt.

„Verstoß gegen gute Sitten“

Die Tierschützerin und Fraktionschefin der PvdD, Marianne Thieme,
begründete ihre Gesetzesinitiative so: „Es gibt wissenschaftliche Studien,
aus denen hervorgeht, dass Tiere, die geschächtet werden, noch bis zu vier
Minuten leben und leiden müssen. Das wollen wir ändern.“ Das verstoße
gegen die guten Sitten.

Stimmt der Senat also gegen das Verbot, was nunmehr als sehr sicher gilt,
bleibt die bestehende Rechtslage, wonach betäubungslose Schächtungen
erlaubt sind.

Der Staatssekretär für Landwirtschaft, Henk Bleker, in dessen Kompetenz,
die Tierschlachtung fällt, schlug einen neuen Kompromiss vor. Er sagte
Thieme zu, dass er die Kontrolle über das rituelle Schlachten verschärfen
wolle. Tierärzte sollten es künftig überwachen. Außerdem wolle man
sicherstellen, dass die Ritual-Metzger eine fundierte Ausbildung erhalten,
die sicherstelle, dass Tiere nicht unnötig litten.

Schächten ist in den meisten Staaten erlaubt, sofern es (was ja die Regel
ist) in Ausübung religiöser Speiserituale erfolgt – oft aber auch unter
Auflage einer Betäubung vor dem Schnitt (z. B. Schweden) oder unmittelbar
danach (etwa in den meisten Bundesländern Österreich, die hier zuständig
sind). In der Schweiz wurde Schächten ohne Betäubung 1893 verboten, es
gibt keine Ausnahmen zugunsten religiöser Gruppen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.12.2011)

 



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